Das Schulgesetz sagt in § 31:

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist. In der gymnasialen Oberstufe besteht die Verpflichtung, nach einer Befreiung vom Religionsunterricht das Fach Philosophie zu belegen.

Seit mehreren Jahren wird an unserer Schule Praktische Philosophie in den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterrichtet. Nun bieten wir wegen wachsender Nachfragen durch Eltern das Fach auch in den unteren Klassen an, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 und soweit Lehrkräfte für das Fach zur Verfügung stehen.

Für Schülerinnen und Schüler, die weder einem christlichen noch dem jüdischen Bekenntnis angehören, wird eine Lerngruppe in Praktischer Philosophie eingerichtet. Auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern für sie die Befreiung vom Religionsunterricht beantragen, besuchen diesen Unterricht.

Solange es noch keinen islamischen Religionsunterricht in der Schule gibt, nehmen auch muslimische Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teil, soweit sie nicht einen angebotenen Religionsunterricht vorziehen.