ceci teillogoLiebe Eltern,

wir alle haben die Schulmail aus dem Ministerium, die gestern bei uns angekommen ist, mit Spannung und Vorfreude erwartet, um die konkrete Planung für die Schulöffnung für die weiteren Jahrgangsstufen vornehmen zu können. Ein wichtiges Signal dieser Mail ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit bekommen werden, vor den Sommerferien wieder die Schule besuchen zu können. Da die direkte Begegnung und der Austausch untereinander durch kein digitales Hilfsmittel zu ersetzen ist, freuen wir uns alle sehr darüber, dass die Infektionszahlen im Land eine Lockerung der Schulschließung nun möglich machen.

Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht überwunden und schränkt den Schulbetrieb trotz vorsichtiger Öffnung weiterhin massiv ein. Deshalb werden zunächst ab Dienstag, den 12.05.2020, die Abiturklausuren in der Q2 geschrieben. Parallel dazu können die Schülerinnen und Schüler der Q1 ab Montag, den 11.05.2020, wieder in die Schule kommen. Da die Q1 bereits im nächsten Jahr ihr Abitur ablegen wird, erhält diese Jahrgangsstufe gemäß der ministeriellen Vorgabe ein verstärktes Präsenzunterrichtsangebot. Ab dem 26.05.2020 werden die anderen Jahrgänge in dem sogenannten „rollierenden System“ die Schule wieder besuchen können. Da wir bezüglich des verpflichtenden Unterrichts der Q1 keine endgültige Aussage bisher von Seiten der Behörden erhalten konnten, können wir noch keine genauen Angaben darüber machen, an welchen Tagen die Jahrgangsstufen 5 bis EF bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben werden.

Leider werden wir aber in der Regel nicht mehr als zwei Jahrgangsstufen gleichzeitig im Schulgebäude beschulen können. Dies hängt zum einen mit der Umsetzung der Hygienestandards zusammen (bitte entnehmen Sie der Homepage den Hygieneplan sowie die Regelungen zum Tragen des Mundschutzes), der zu einer beträchtlichen Erhöhung des Raumbedarfs führt. Zum anderen dürfen die Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören, nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Dadurch können wir nicht in jeder Lerngruppe sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler von ihrer angestammten Lehrkraft unterrichtet werden.

In den letzten Tagen wurden wir immer wieder angesprochen, wie die gesetzliche Regelung ist, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft wohnt und dieser Angehörige zu einer Corona-relevanten Risikogruppe zählt bzw. der Schüler/die Schülerin selbst einer Risikogruppe angehört. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag an den Schulleiter/die Schulleiterin auf Beurlaubung (§ 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW) stellen. Eine Beurlaubung kann maximal bis zum Ende des Schuljahres erfolgen. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen.

Trotz der ganzen Einschränkungen und Regelungen freuen wir uns darüber, dass unser Schulgebäude wieder mit quirligem Leben gefüllt wird, eine reale Begegnung möglich ist und sich die sozialen Bindungen zwischen den Schülerinnen und Schülern untereinander sowie zu unseren Lehrkräften festigen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie und Ihre Familie gesund!

Dr. Julia Litz
Lars Kornfeld