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Ceciliengymnasium Bielefeld

"Wir beraten sowohl bei schulischen als auch bei persönlichen Fragen und haben dabei den Einzelnen in seiner Lebenssituation im Blick."
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Kontakt Ceciliengymnasium

Schulbüro
Schulbüro
Im Schulbüro erreichen Sie Frau Uekermann und Frau van Iterson. Die E-Mail Adresse lautet:
0521 / 51 24 02
0521 / 51 24 03
Niedermühlenkamp 5
33604 Bielefeld

Kontakt Schulpflegschaft

Birgit Bröker
Birgit Bröker
Vorsitzende Schulpflegschaft
Petra Schubert
Petra Schubert
Stellv. Vorsitzende Schulpflegschaft
Kirsten Leiwig
Kirsten Leiwig
Stellv. Vorsitzende Schulpflegschaft
Patricia Weimer
Patricia Weimer
Stellv. Vorsitzende Schulpflegschaft
Orhan Gül
Orhan Gül
Stellv. Vorsitzende Schulpflegschaft

Schulpflegschaft – Vertretung aller Eltern der Schule

Der Vorstand stellt sich vor

 

schulpflegschaft 2020 01Vorsitzende:

  • Birgit Bröker

Stellvertreter/in:

  • Petra Schubert
  • Kirsten Leiwig
  • Patricia Weimer
  • Orhan Gül

 

Wir, der Vorstand der Schulpflegschaft, möchten allen Eltern anbieten uns mit Anregungen, Kritik und Problemen zu kontaktieren. Wir stehen in regem Austausch mit Schulleitung, Lehrerteam und nach Möglichkeit auch der SV und sehen unsere Arbeit unter anderem in der Vermittlung zwischen den Gremien.

Wir arbeiten eng mit dem Förderverein der Schule zusammen. So erstellen wir die Starterpakete für die neuen 5er Klassen und verkaufen sie mit dem Team des Fördervereins am Kennenlerntag.

 schulpflegschaft 2020 02schulpflegschaft 2020 03

In der folgenden Übersicht erhalten Sie einen Eindruck von den Möglichkeiten, sich in der Schule für Ihre Kinder einzubringen

grafik schulpfegschaft2020

 

Schulpflegschaft

Schulpflegschaft

Schulpflegschaft

§ 72 SchulG

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertreter in die Schulkonferenz und Fachkonferenzen. 

Des Weiteren wählt die Schulpflegschaft Vertreter in die Besetzungskommission (Personalfragen), in die Teilkonferenz (Ordnungsmaßnahmen), in den Eilausschuss (bei dringlichen Entscheidungen ohne Einberufung der Schulkonferenz). Die Vorsitzenden führen regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung und bei Bedarf mit allen Lehrern der Schule.

Das Votum aller Elternvertreter aus der Schulpflegschaft ist die Grundlage für anstehende Entscheidungen in der Schulkonferenz.

Aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen leiten sich die Rechte der Eltern bei der Mitgestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und des Schulbetriebs ab und sind im Schulgesetz des Landes näher geregelt. Eltern haben das Recht auf Anhörung, Beratung, Anregung bzw. Vorschläge und das Recht auf Information. Die Schulpflegschaft sollte in ihrer Arbeit eine konstruktiv kritische Funktion haben. So hat die Schulpflegschaft auch die Möglichkeit auf pädagogische, finanzielle und organisatorische Belange der Schule Einfluss zu nehmen. Die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien werden durch die Schulpflegschaft vertreten. Deshalb informiert die Schulleitung hier über alle wichtigen schulischen Fragen und Entwicklungen, z.B. die Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung, die Schulorganisation oder Bau- und Umbaumaßnahmen.

Schulpflegschaftsversammlungen können bis zu 3-mal im Schuljahr stattfinden.

Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaft

§73 SchulG

(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Schulkonferenz

Schulkonferenz

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule.

Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter und Lehrkräfte an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Das neue Schulgesetz gibt den Schulkonferenzen erstmals auch das Recht, die Schulleitung zu wählen.

Fachkonferenz

Fachkonferenz

Fachkonferenz

Die Fachkonferenzen setzen sich aus den Lehrern/innen, die dieses Fach unterrichten, und aus je zwei Eltern- und Schülervertretern/innen mit beratender Stimme zusammen. Die Fachkonferenz entscheidet u. a. in ihrem Fach über Grundsätze der Methodik und der Didaktik des Unterrichtes sowie der Leistungsbewertung. Hier werden Anregungen zur Einführung und Auswahl neuer Lernmittel (u.a. Schulbücher) erarbeitet.

Titel
Informationen aus der 1. Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2017/18
Elternpflegschaft blickt auf das Schuljahr 2016/17 zurück
1. Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2011/2012
Frühlingsfest 2011
1. Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2010/11

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